Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Lieferung von Kosmetika an deutsche Apotheken

1. Geltungsbereich

1.1 Für den Verkauf und die Lieferung von Kosmetika durch die LETI Pharma, S.L.U. ("LETI") an den Käufer gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit in dem zwischen LETI und dem Käufer abgeschlossenen Vertrag ("Vertrag") keine entgegenstehenden Vereinbarungen getroffen werden. Die vorliegenden Bedingungen werden von dem Käufer fortlaufend mit der Erteilung jedes neuen Auftrags anerkannt.

1.2 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch LETI. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses. Eine Zustimmung gilt nur für den Einzelfall und nicht für frühere oder künftige Lieferungen von LETI.

1.3 Den Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen.

2. Vertragsschluss

2.1 Der Käufer ist an seine Bestellung 14 Tage ab dem Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes gebunden. Der Vertrag kommt zustande, wenn LETI innerhalb dieser Frist den Auftrag bestätigt oder die Lieferung ausführt.

2.2 Sämtliche Verpflichtungen von LETI stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. LETI kann vom Vertrag innerhalb von 21 Tagen nach Eingang der Bestellung ganz oder teilweise durch schriftliche Mitteilung an den Käufer zurücktreten, wenn LETI die Bestellung wegen unzureichender Selbstbelieferung nicht oder nur teilweise ausführen kann.

3. Änderung der Ware / Bestellungen

3.1 LETI ist berechtigt, die bestellte Ware geringfügig zu ändern, wenn diese Änderung die Folge einer technischen Verbesserung oder einer Weiterentwicklung der Ware ist.

3.2 Bestellungen können nur bei den zuständigen Außendienstmitarbeitern oder unter Verwendung der von LETI vorgedruckten Bestellbögen und unter Zugrundelegung der dort angegebenen Mindest- und Höchstmengen aufgegeben werden. Weicht die Bestellung von der vorgegebenen Mindestmenge ab, unterbreitet LETI dem Käufer ein neues Angebot und setzt ihm eine angemessene Frist zur Erklärung, ob er die geänderte Liefermenge akzeptiert. Weicht die Bestellung von der vorgegebenen Höchstmenge ab, kommt ein Vertrag über die Lieferung dieser Höchstmenge zustande, wenn LETI den Auftrag bestätigt oder die Lieferung ausführt.

4. Preise

4.1 Alle Preise von LETI gelten in Euro zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, soweit sie anfällt. Die Umsatzsteuer wird ggf. in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

4.2 Für den Fall, dass Vertragsschluss und vertraglich vorgesehenes Lieferdatum um mehr als vier Monate auseinander liegen und die Beschaffungskosten von LETI nach Vertragsschluss und vor Bereitstellung der Ware an den Käufer steigen, ist LETI berechtigt, durch schriftliche Erklärung die vereinbarte Vergütung in Höhe des Anstiegs der Beschaffungskosten anzupassen. Der Käufer ist berechtigt, innerhalb von einer Woche ab Zugang der Mitteilung von LETI vom Vertrag zurückzutreten.

4.3 Für Lieferungen, für die keine bestimmte Vergütung vereinbart wird, berechnet sich der Preis nach Maßgabe der bei Eingang der Bestellung des Käufers geltenden Preisliste von LETI.

5. Fälligkeit, Verzug, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

5.1 Alle Forderungen von LETI sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum durch abzugsfreie Überweisung auf ein Konto von LETI zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Käufer auch ohne Mahnung in Verzug.

5.2 LETI gewährt 1,5 % Skonto auf den Nettorechnungsbetrag, wenn der Käufer eine Einzugsermächtigung erteilt und mit einem Bankeinzug 14 Tage ab Rechnungsdatum einverstanden ist.

5.3 Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen Gegenansprüchen, die Aufrechnung mit Gegenansprüchen und die Ausübung sonstiger Zurückbehaltungsrechte sind nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

6. Lieferung und Lieferzeit

6.1 Die Warenlieferungen erfolgen durch den Auftragsdistributeur Health Logistics, Vichystr. 14, 76646 Bruchsal.

6.2 Der Käufer kann Lieferansprüche und sonstige Ansprüche gegen LETI weder ganz noch teilweise an Dritte abtreten.

6.3 Liefertermine sind nur bindend, wenn sie von LETI ausdrücklich als "verbindlich" bestätigt werden und der Käufer seinerseits alle Verpflichtungen rechtzeitig erfüllt hat.

6.4 Die Rücknahme nicht mangelhafter Ware zum Umtausch oder zur Gutschrift erfolgt nur bei vorheriger schriftlicher Zustimmung von LETI. Unaufgefordert zurückgesandte Ware wird ohne Vergütung und ohne Benachrichtigung vernichtet. Auf Wunsch wird eine Vernichtungserklärung ausgestellt. Zur Aufbewahrung und Rücksendung solcher Ware ist LETI nicht verpflichtet.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Die Ware bleibt bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher Forderungen von LETI gegen den Käufer aus der gesamten Geschäftsbeziehung, gleich aus welchem Rechtsgrund, Eigentum von LETI ("Vorbehaltsware").

7.2 Der Käufer ist verpflichtet, LETI von allen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstigen Beschlagnahmen, und von allen an der Vorbehaltsware eingetretenen Schäden unverzüglich zu unterrichten. Der Käufer hat die Kosten aller Maßnahmen zur Freistellung der Vorbehaltsware von Rechten Dritter zu tragen.

7.3 Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware widerruflich im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs berechtigt. Sonstige Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen und Sicherungsübereignungen, sind unzulässig.

7.4 Bei Weiterveräußerung der Vorbehaltsware vor vollständiger Zahlung des Kaufpreises tritt der Käufer die aus der Weiterveräußerung erwachsenen Forderungen schon jetzt an LETI ab. Der Käufer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt und verpflichtet. LETI darf diese Einziehungsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen. Der Käufer hat auf Verlangen von LETI unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er Vorbehaltsware veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Veräußerung zustehen.

7.5 Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, ist LETI auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.

8. Gewährleistungsansprüche

8.1 In Ergänzung zu § 377 Abs. 1 HGB hat der Käufer offene Mängel unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Äußerlich erkennbare Transportschäden sind dem Transporteur bei Ablieferung anzuzeigen. Der Käufer verliert seine aus der Zusendung mangelhafter Ware resultierenden Ansprüche, wenn er die ihm zumutbaren Obliegenheiten verletzt, insbesondere eine zumindest stichprobenweise Untersuchung nicht oder nicht ordnungsgemäß vornimmt.

8.2 Soweit LETI für mangelhafte Ware einzustehen hat, nimmt LETI die Ware zurück und liefert nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Ersatz oder erstattet die Gegenleistung. Das Recht auf Minderung ist ausgeschlossen.

8.3 Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Käufers (§ 478 BGB) sind ausgeschlossen, soweit der Käufer LETI den Gewährleistungsfall nicht innerhalb von fünf Tagen schriftlich anzeigt.

8.4 Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für Ansprüche bei arglistig verschwiegenen Mängeln, für Ansprüche, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder einer verschuldeten Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person beruhen, sowie bei Ansprüchen aus einer Garantie.

9. Haftung

9.1 Eine vertragliche oder außervertragliche Schadensersatzpflicht von LETI besteht nur, sofern der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder auf Vorsatz zurückzuführen ist. Für die schuldhafte Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person haftet LETI auch bei nur einfacher Fahrlässigkeit. Zusätzlich haftet LETI auch für die nur einfach fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch begrenzt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Risiken. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages und die Erreichung des Vertragszweckes überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer nach Inhalt und Zweck des Vertrages vertrauen darf.

9.2 Im Vertrag oder diesen Bedingungen vereinbarte Beschränkungen der Haftung von LETI gelten auch für die etwaige persönliche Haftung der Organe, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von LETI.

9.3 Haftungsansprüche aus zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes sowie Ansprüche aus einer Garantie bleiben von den vorstehenden Einschränkungen unberührt.

10. Weiterverkauf

Der Weiterverkauf der Ware darf nur in unveränderten Originalverpackungen und unter Wahrung des Originalverschlusses erfolgen. Die Abgabe von Teilmengen einer Originalpackung ist unzulässig. Dies gilt auch im Falle der Lieferung von Anstalts- und Bündelpackungen, es sei denn, die Packungen sind nach den Vereinbarungen von LETI mit dem Käufer dazu bestimmt, zur Abgabe an einzelne Krankenhausstationen aufgeteilt zu werden.

11. Allgemeine Bestimmungen

11.1 Für die vertraglichen Beziehungen zwischen LETI und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

11.2 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder diesen Bedingungen sind die Gerichte in Düsseldorf zuständig. LETI ist auch berechtigt, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

11.3 Alle von den Vertragsparteien abzugebenden Erklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, wobei die Schriftform auch bei Übermittlung in Textform (z.B. per E-Mail) gewahrt ist.

11.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die der mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Vertragslücke.

11.5 LETI und die LETI Pharma GmbH erheben, verarbeiten und nutzen die bei der Bestellung angegebenen personenbezogenen Daten zur Durchführung und Abrechnung der Bestellung. Die Daten werden an das beauftragte Versandunternehmen weitergeben, soweit dies für die Lieferung der Waren erforderlich ist.